KRIEGSVERBRECHER IM NACHKRIEGSDEUTSCHLAND
Die Witwe des Blutrichters Roland Freisler (des Präsidenten am Volksgerichtshof/Bild unten links) bezog in der Bundesrepublik eine hohe Rente, für die Tätigkeit ihres Gatten als Jurist und Handlanger Adolf Hitlers.Ab dem Zeitpunkt 1974 war die Rente der Witwe Marion Freisler, die nach dem Kriege in München unter ihrem Mädchennamen Marion Russegger lebte vom Versorgungsamt nochmals um 400 D-Mark pro Monat erhöht worden.Wohl als Schadensausgleich dafür, das Roland Freisler nach dem Krieg »als Rechtsanwalt oder Beamter des höheren Dienstes tätig geworden wäre«. (Das bayerische Ministerium für Arbeit bestätigte diese Entscheidung des Versorgungsamtes). Marion Russegger verstarb 1997 und wurde in Berlin
neben ihrem Mann Roland Freisler beerdigt.Erst im Todesjahr Marion Freislers 1997(!) kam es zu einer Gesetzesänderung, die besagte das fortan Personen und ihre Hinterbliebenen die während des 3.Reiches gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtstaatlichkeit verstoßen hatten künftig von einer Versorgung auszuschließen sind.Roland Freisler fällte durchschnittlich drei Todesurteile pro Tag.Zu seinen bekanntesten Prozessen gehört das Tribunal gegen die Wiederstandsgruppe Weiße Rose. In beispiellosen Prozessen wurden Mitglieder des militärischen (Operation Walküre) oder zivilen Widerstandes (Kreisauer Kreis) vor dem Volksgerichtshof einzeln vorgeführt,des Hochverrats angeklagt und abgeurteilt. Roland Freisler schrie ihnen die vorher festgelegten Todesurteile förmlich ins Gesicht. Oft wurden die Todesurteile nur wenige Stunden nach der Verkündung durch das Fallbeil oder den Strang vollstreckt. Nach einer Spiegel Meldung vom Juni 1997 waren BRD-Beamte bei ehemaligen SS-Männern oder Juristen nicht "knickerig" wen es um die Versorgung im Alter ging. Die BVG-Renten überwiesen die dafür zuständigen Versorgungsämter anstandslos quer durch die ganze Welt.Beispiel...Der Litauer Kazys Ciurinskas war 1941 als Mitglied eines Schutzmannschaft-Bataillons in Belorussland an der Erschiessung Tausender Menschen beteiligt. Seit 1949 lebte er in den USA, wo inzwischen wegen Kriegsverbrechen gegen ihn ermittelt wurde. Das Versorgungsamt Bremen überwies dem 1942 bei einer Minenexplosion verletzten Ciurinskas seit 1966 eine Opferrente von zuletzt 873 Mark monatlich.Das Auswärtige Amt galt in der Bundesrepublik lange als Hort passiven Widerstandes gegen Adolf Hitler. Diese Annahme ist nach jüngsten Erkentnissen offenbar ein Mythos.Die Studie "Das Amt" zeigt im Jahre 2010 klar und deutlich die Mitwirkung des NS-Außenministeriums am Holocaust.Entsprechende Informationen standen allerdings schon ab 1947 zur Verfüfgung.Nimmt man diese Informationen zur Kentniß, scheint es unglaubürdig, das z.B.Aussenamt-Staatssekretär Ernst v. Weizsäcker... nichts von der Wannsee-Konferenz gewusst haben soll sein Unterstaatssekretär im Außenministerium jedoch bei der betreffenden Konferenz anwesend war. Der Gesandte Albrecht v.Kessel Vertrauter Ernst v.Weizsäckers im Auswärtigen Amt sagte 1964 in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, alle höheren Beamten des Auswärtigen Amtes hätten seit 1941 gewusst "das die Juden planmäßig auf die eine oder andere Weise physisch ausgerottet werden sollten". Weizsäcker jedoch nicht? Dies ist kaum glaubhaft, zumal sein Unterstaatssekretär in einer Notiz vom 21.August 1942 bestätigt seinen Vorgesetzten über die Wannsee-Konferenz informiert zu haben.
Die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse haben das Verdienst Fakten und Dokumente des 3.Reiches öffentlich gemacht, und zur Klärung bestimmter Fragen beigetragen zu haben. Im sogenannten Wilhelmstraßenprozess, einem der Nürnberger Nachfolgeprozesse „Vereinigte Staaten gegen Weizsäcker et al.“ in dem Außenamt-Diplomaten mit Ernst von Weizsäcker an der Spitze angeklagt wurden legte die Staatsanwaltschaft Dokumente vor die bewiesen das Weizsäcker dem NS-Regime gegenüber durchaus Linientreu war. Den Entwurf des Münchner Abkommens von 1938, in dem die Tschechoslowakei zur Abtretung des Sudetenlandes gezwungen wurde, hatte Weizsäcker zusammen mit Herman Göring und Ex-Außenminister Neurath ausgearbeitet. Der entsprechende Entwurf, wurde bei den Verhandlungen von Mussolini als Vermittlungsvorschlag unterbreitet (Das Amt, S. 134). Einen Schnellbrief des Außenamtes-Judenreferenten Rademacher vom März 1942 zeichnete Ernst v.Weizsäcker wie folgt ab: "Gegen die Deportation von 6000 Juden aus Frankreich wird kein Einspruch erhoben". Weizsäcker hatte das Schreiben selbst noch korigiert und die Formel „keine Bedenken“ in „kein Einspruch“ umgewandelt (Das Amt, S. 229, 397). Im Wilhelmstraßenprozess/1948, war noch nicht bekannt, das Ernst v.Weizsäcker Berichte der Einsatzgruppen in Polen und der Sowjetunion 1941/1942 persönlich abgezeichnet hatte. Im Bericht Nr. 6 wird explizit die Liquidation von 4891 Juden erwähnt (Das Amt, S. 186 f., S. 396). Weizsäcker wußte also was vor sich ging,erfüllte aber als größeres Rädchen im Getriebe des NS-Unrechtstaates seine Funktion als Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und SS Brigadeführer. Ernst v. Weizsäcker wurde im April 1949 zu 5 Jahren Haft verurteilt,und am 16. Oktober 1950 aus dem Kriegsverbrechergfängnis Landsberg im Zuge einer allgemeinen Amnestie entlassen. Der Zeithistoriker Daniel Koerfer ist der Meinung, das die Alliierten Weizsäcker nach Abschluß des Wilhelmstraßenprozesses vermutlich hingerichtet hätten, wäre seine Abzeichnung der Einsatzgruppenberichte von 1941/1942 im entsprechenden Gerichtsverfahren bekannt geworden (Interview, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 28.11.2010). Sein Sohn Richard von Weizsäcker trat in dem Prozess Hilfsverteidiger auf, und plädierte wie damals alle Verteidiger auf die vollkommene Unwissenheit und Unschuld seines Vaters,der angeblich "Im Amt geblieben war um das Schlimmste zu verhindern". Der mitlerweile verstorbene, ehemalige Bundespräsident war der Meinung: "Das Urteil gegen seinen Vater war historisch und moralisch ungerecht". Moshe Zimmermann, Mitautor der 2010 Außenamt-Studie,wundert sich über Jahrzehntelange Ignoranz...zum Deutschlandfunk-Interview
Juristen des Bundesgerichtshofes leugneten bis in die Siebziger Jahre des 20.Jhd.den Völkermord an Sinti oder Roma,und bezeicneten die Deportationen von Zigeunern in KZs und Arbeitslager als "Kriminalpräventive Maßnamen zur Verbrechensbekämpfung".Damit praktizierten die Juristen des höchsten deutschen Gerichtes, weiter Rassepolitik und Sprachgebrauch ihrer nationalsozialistischen Vorgänger.Amtsärzte relativierten in ihren Gutachten den Gesundheitszustand überlebender Sinti oder Roma, und Polizeibeamte setzten die systematische Erfassung u.ethnische Diskriminierung dieser Volksgruppe weiter fort.Historiker versäumten es jahrzehntelang den Völkermord an Sinti oder Roma zu thematisieren.Vergleiche mit dem Holocaust am jüdischen Volk werden von Historikern wie Eberhard Jäckel bis heute abgelehnt, in dem man die Verfolgung/Ausgrenzung von Sinti u.Roma relativiert und versucht entsprechende Vernichtungszahlen dieser Opfergruppe nach unten zu korrigieren.Während die Bundesrepublik Deutschland gegenüber überlebenden Juden das offizielle Bedauern für die Nazi-Verbrechen ausdrückte,erfuhren Sinti oder Roma lange Zeit keinerlei staatliche Anerkennung der gegen sie verübten Verbrechen."Zigeuner" verfügen über keine nennenswerte internationale Lobby,und so konnten sich tradierte Vorurteile und Ressentiments weiter ungehindert halten.
Video - Die Gestapo Hitlers schärfste Waffe
Wer von den Sinti oder Roma überlebt hatte, einen einigermassen versierten Anwalt beauftragen konnte und zwischenzeitlich nicht mit sittenwidrigen Vergleichen abgespeist worden war,hatte ab 1965 durch eine entsprechende Gesetzesänderung die erneute Möglichkeit Entschädigungsansprüche geltend zu machen.Wer sich in dieses Verfahren begab musste nicht selten (sogar als Auschwitz-Häftling) bis in die 80er Jahre hinein, mit ablehnenden Bescheiden rechnen.Zudem galten viele Sinti oder Roma im Nachkriegsdeutschland der BRD als staatenlos, weil ihnen unter Adolf Hitler die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen worden war. Erst während der 1980er Jahre bekamen die Letzten "Zigeuner" auf erheblichen Druck der Öffentlichkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit zurück.Eine Entschädigung, selbst bei schwersten gesundheitlichen Schäden, verwehrten die Landesentschädigungsämter den meisten der Betroffenen. Ein deutscher Innenminister begründete dieses Vorgehen 1950 damit, das „Sie nicht aus rassischen Gründen, sondern wegen ihrer asozialen und kriminellen Haltung verfolgt“ worden seien 4 . 1956 entschied der Bundesgerichtshof, die Sinti und Roma seien schon vor 1943 nur zur „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ inhaftiert worden, nicht aus rassischen Gründen.Dieses Urteil wurde 1963 aufgehoben, aber nicht die auf diesem Urteil beruhenden Gerichtsentscheidungen.Der Zentralrat deutscher Sinti u.Roma erreichte 1981 eine Härtefallregelung für viele Betroffene und konnte in einzelnen Fällen Wiedergutmachungszahlungen erwirken. Viele Verfahren blieben aber noch bis in die 1990er Jahre offen.Mitlerweile sind die entsprechenden Antragsteller verstorben,die entsprechenden Anträge haben sich also biologisch erledigt..Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing am 17.März 1982 eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (Bild rechts) mit dessen Vorsitzenden Romani Rose.
Schmidt erkannte die aus rassischen Gründen durchgeführten Massenmorde der Nationalsozialisten an den Sinti und Roma als Völkermord an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigte diese Anerkennung am 7. November 1985 (Bundestagsdebatte).Bundespräsident Roman Herzog erklärte am 16. März 1997 zur Eröffnung eines Berliner Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma: "Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet". Historische Einordnung
Mit der völkerrechtlichen Anerkennung 1982, begann auch in der historischen Einordnung des Völkermordes an Sinti u.Roma ein allmähliches Umdenken. Im Historikerstreit von 1986 wurde neben der Singularität (Einzigartigkeit) der Shoah an Juden,auch der Massenmord an "Zigeunern" thematisiert 5 . Mit der Diskussion um ein Mahnmal für die unter den Nationalsozialisten verfolgten Sinti oder Roma lebte dieser Streit jedoch wieder auf. Dabei wurden immer mehr Argumente, wonach der Völkermord an Juden einzigartig war widerlegt.Bestimmte Historiker sehen den Massenmord an "Zigeunern" dennoch weiter als mit der Judenvernichtung nur bedingt vergleichbar an. Sie beziehen sich dabei nicht nur auf das Ausmaß, sondern auch auf die ideologische Vorbereitung, Planung, systematische Durchführung und das Ziel dieser Massenmorde. Der Stuttgarter Historiker Eberhard Jäckel sprach von „Legendenbildungen bezüglich der Zigeuner, die sich sehr geschickt den verfolgten Juden gleichstellen möchten“. Dem widersprach der Historiker Wolfgang Wippermann mit einer Neuveröffentlichung 2005. Auch Historiker in den USA weisen darauf hin, das die Nationalsozialisten „Zigeuner“ noch vor den Juden zur Vernichtung ausersehen, und teilweise noch rigider als diese verfolgt hatten.Darüber, welches Ergebnis dieser Diskurs hat und wie es zu bewerten ist herrscht in Deutschland bis heute keine Einigkeit. Der Politikwissenschaftler Martin Greiffenhagen bezweifelte 1993, dass „solche intellektuellen Geistesschlachten für die Bildung eines Geschichtsbewußtseins überhaupt etwas bewirken, das doch umfänglich verwurzelt sein muß“. Wenn der Historikerstreit überhaupt eine öffentliche Wirkung gehabt habe, so habe er rechtsextreme Positionen gestärkt.Der Zeithistoriker Klaus Große Kracht bestreitet, das der mit so viel Polemik und massenmedialer Aufmerksamkeit ausgetragene Historikerstreit empirische oder analytisch-reflexive Ergebnisse erbracht habe: Es handle sich um einen Konflikt innerhalb einer bestimmten Historikergeneration, die ihre verschiedenen Deutungsansätze nicht mehr fachintern hätten vereinbaren können – „vielleicht auch deshalb, weil sich in ihren eigenen Biografien Erfahrungsschichten aus der Zeit des Nationalsozialismus mit bundesrepublikanischen Karrieremustern überlagerten.
